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1. Alle Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf sowie Zwischenvermietung und –verpachtung sind grundsätzlich vorbehalten. Alle Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. Auftraggeber bestimmt, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der der Fa. Gerhard Bär Projektmanagement GmbH im Erfolgsfalle zustehenden Honorars. Eine Besichtigung ist nur in Begleitung der Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH möglich. |
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2. Eventuelle Vorkenntnis eines Angebotes ist vom Empfänger unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen der Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH auch schriftlich zu belegen. |
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3. Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, die für den Fall des Abschlusses ursächlichen Nachweise oder Vermittlungstätigkeit der Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH an. |
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4. Die Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH ist grundsätzlich berechtigt, für alle Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Das Honorar für erfolgreichen Nachweis oder Vermittlung ist normalerweise in den Angeboten ausgewiesen. Ist nichts anderes bestimmt, gelten die nachfolgenden Sätze, Hilfsweise die ortsübliche Provision gem. § 653 Abs. 2 BGB |
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a) An- und Verkauf von Grundbesitz – 7,14 % des Kaufpreises, hälftig von Käufer und Verkäufer zu zahlen. |
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b) Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz – bei Wohnimmobilien 2,38 Monatsmieten bei Verträgen bis zu 5 Jahren, bei Verträgen über 5 Jahre und bei Gewerbeimmobilien 5,95 % der Gesamtmiete, mindestens jedoch 3,57 Monatsmieten, jeweils vom Mieter bzw. Pächter zu zahlen. Optionsrechte gelten als Vertragslaufzeit. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete bzw. –pacht wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete bzw. –pacht der Gesamtlaufzeit berechnet. |
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c) Erbbaurecht – 7,14 % des der Berechnung des Erbbauzinses zugrundegelegten Grundstückswertes, jeweils hälftig vom Käufer und Verkäufer zu zahlen. |
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d) Vor- oder Ankaufsrechte – 1,19 % des Grundbesitzwertes, bei einer Vermietung zusätzlich zur Mieterprovision vom Mieter zu zahlen. |
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5. In den vorbezeichneten Provisionssätzen ist die derzeit geltende Mehrwertsteuer von 19 % enthalten. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist. |
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6. Wird der Vertrag zu anderen als der angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH dem Grunde nach nicht. |
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7. Ein Provisionsanspruch entsteht für die Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH auch dann, wenn ein notarieller Kaufvertrag später rückgängig gemacht wird, dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben, der Vertrag durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem Grund als rechtsungültig erweist, den die Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH nicht zu vertreten hat. |
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8. Erfolgt ein Vertragsabschluß ohne Anwesenheit der Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH, so ist ihr Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen. |
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9. Wird innerhalb von 5 Jahren mit dem von der Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH nachgewiesenen oder vermittelten Verkäufer ein Vertrag hinsichtlich des angebotenen Objektes geschlossen, so ist ebenfalls die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen. |
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10. Provisionsansprüche bestehen auch für weitere Objekte, von denen der Interessent Kenntnis bei Verhandlungen mit dem Verkäufer erhält. So gilt der Nachweis als Tätigkeit erbracht, sofern es hierdurch binnen von 3 Jahren zu einem Vertragsabschluß kommt. |
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11. Die im Angebot enthaltenen Angaben basieren ausschließlich auf der der Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH erteilten Angaben. Die Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH ist bemüht über Objekte und Vertragspartner vollständige und richtige Angaben zu machen, eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. |
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12. Vertragswidriges Verhalten des Kauf. -Mietinteressenten berechtigt die Firma Gerhard Bär Projektmanagement GmbH Schadensersatzansprüche in Höhe der entgangenen Provision geltend zu machen. |
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13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Schwerte. |
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14. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen. |